Ja. Änderungen sind bevor die Fahrt festgeschrieben wurde jederzeit ohne Dokumentation für das Finanzamt möglich.
Nach der Festschreibung der Fahrt werden Änderungen in der sogenannten Änderungshistorie festgehalten und sind in Ihrem Fahrtenbuch-Export dokumentiert. Hiermit wird einer gesetzlichen Anforderung der Finanzbehörden entsprochen.