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Kann ich vom Fahrtenbuch erkannte und vorgeschlagene Adressen korrigieren?

Das Fahrtenbuch erkennt nach einem Algorithmus möglichst automatisch, an welche Adresse und zu welchem Kunden Sie aus welchem Zweck gefahren sind. Dies ist je nach Park-Ort nicht immer genau möglich.

Bspw. kann es durchaus sein, dass Sie in einem Parkhaus parken, welches mehrere hundert Meter entfernt von Ihrem tatsächlich besuchten Kunden ist. Daher können Sie jederzeit, die vom Fahrtenbuch erkannten und vorgeschlagenen Adressen und Kunden anpassen. Solange die Fahrt innerhalb der ersten 5 Tagen noch nicht bestätigt wurde, ist dies auch ohne Dokumentation möglich. Erst nach dem Sie die Fahrt verbindlich bestätigt haben, wird jede Änderung gemäß den Anforderungen des Finanzamtes dokumentiert.

Zuletzt geändert: 27. August 2021

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